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Musikalische Grundausbildung

Die Grundausbildung kann laut Strukturplan des Verbands der Musikschulen (VdM) im Alter von 5-8 Jahren stattfinden. Für Kinder, die nicht an der Früherziehung teilgenommen haben und früh ein Instrument beginnen wollen (ab sechs oder sieben Jahren bzw. in der ersten/zweiten Schulklasse), gilt die Teilnahme an der Grundausbildung für mindestens ein Jahr als verpflichtende Voraussetzung.

Blockflötenunterricht
Städt. Musikschule

Unsere Musikschule bietet als musikalische Grundausbildung die Singklassen (entspricht der Chorstufe I) und die Trommelgruppe „Bambini Groove” an.

Die Grundausbildung kann aber auch sehr gut als Orientierung und Übergang für die Zeit zwischen Früherziehung und dem Beginn eines Instrumentes genutzt werden, besonders wenn die körperliche Entwicklung für das Wunsch-Instrument noch nicht erreicht ist oder wenn noch unklar ist, welches das Wunsch-Instrument werden soll.

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