Die meisten Instrumente können ab Beginn der ersten Schulklasse erlernt werden. Blockflöte, Klavier und Geige sind bereits ab 5 Jahren möglich, sofern die körperlichen Voraussetzungen gegeben sind und sofern bereits ein Jahr musikalische Früherziehung („Grundfachverpflichtung”) absolviert wurde.
Die Grundfachverpflichtung der Bayerischen Sing- und Musikschulordnung vor Beginn eines Instrumentalunterrichts gilt für Kinder bis zur zweiten Schulklasse: Das bedeutet, dass man mindestens ein Jahr musikalische Früherziehung oder musikalische Grundausbildung besucht haben muss. Als Grundausbildung bietet unsere Musikschule den Kinderchor oder die Trommelgruppe.
Einige Instrumente benötigen eine fortgeschrittene körperliche Entwicklung. Informationen hierzu finden Sie bei den einzelnen Instrumenten. Die Eignung lässt sich auch in einer Schnupperstunde bei der Fachlehrkraft klären. Der Einstieg in den Kinderchor ist ohne weitere Voraussetzung ab dem Grundschulalter möglich (die Chorgruppen sind nach Alter gestaffelt).